Waldbrandverordnung in Kraft

Auf Grund der Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden hat die BH Baden die Waldbrandverordnung 2023 per 28.3. erlassen. Somit ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen aber auch Glasflaschen und Glasscherben im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
 

2 Hilfeleistungs-Container-Waldbrand eingetroffen

Die Waldbrandgruppe 02 Baden Stadt hat 2 Waldbrandcontainer erhalten. Diese sind bei der FF Baden Weikersdorf stationiert.

Im Bedarfsfall kann die Waldbrandgruppe nicht nur im Bezirk Baden, sondern auch über die Bezirksgrenzen hinaus angefordert und eingesetzt werden. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass in den trockenen Sommermonaten verstärkt mit Waldbränden zu rechnen ist.

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