Spendenabsetzbarkeit

Sehr geehrte Spenderinnen und Spender,
vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit trifft uns, als freiwillige Feuerwehr besonders, da wir jede Spende händisch erfassen müssen. Diese Neuregelung hat uns einen enormen Mehraufwand verursacht, da nun nicht mehr, wie bisher, das Finanzamt die Spenden erfassen muss, sondern die Empfangende Organisation. Größere Spendenorganisationen verfügen z.B. über eigene Angestellte oder gar eine eigene Buchhaltungsabteilung. Dies ist bei uns nicht der Fall, da alle unsere Mitarbeiter unentgeltlich und freiwillig bei der Feuerwehr tätig sind und diese Aufgabe nun zusätzlich zu unseren normalen Aufgaben im Einsatzdienst bewältigt werden müssen.

Selbstverständlich werden von uns sämtliche Spenden, die mit vollständigem Namen und Geburtsdatum versehen wurden, an das Finanzamt weitergeleitet, jedoch ist es für uns dringend notwendig, dass auf jeder einzelnen Spende Namen und Geburtsdatum mit angegeben werden, da es für uns die einzige Möglichkeit ist zu erkennen, ob der Spender eine Eingabe an das Finanzamt wünscht, sowie auch um die einwandfreie Zuordnung zu gewährleisten.

Alle eingegangenen Zahlscheine müssen von unseren freiwilligen Feuerwehrleuten manuell durchsehen werden, dabei überprüft ob der vollständige Name (Vorname und Nachname wie im Zentralen Melderegister/Meldezettel) und das Geburtsdatum (Tag.Monat.Jahr) vorhanden sind.

Das Eingabesystem des Finanzamtes erlaubt es nur dann einen Spender zu erfassen, wenn diese Daten eingegeben werden – andernfalls lehnt es die Eingabe automatisch ab („Person wurde im ZMR nicht gefunden“). Ein Suchen nach Personen, um z.B. ein fehlendes Geburtsdatum zu ergänzen ist nicht möglich.

Wir müssen außerdem die Spenden jeder Person zusammenrechnen und dürfen dann immer nur einen Gesamtbetrag pro Spendenjahr melden. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, das bei JEDER Spende das Geburtsdatum mit angegeben wird damit wird die Beträge korrekt pro Person zusammenfassen können.

Der jeweilige Stichtag ist normalerweise der erste Bankarbeitstag  nach einem Jahreswechsel. Alle nachfolgenden Spenden kommen dann ins nächste Jahr. Der letzte Tag im Februar des aktuellen Jahres ist der letzte Tag an dem Meldungen für das vergangene Jahr eingebracht werden können.

Die FF Baden Weikersdorf hat für die Spendensammlungen 3 eigene Konten, die im Turnus regelmäßig gewechselt werden.

Alle 3 Konten sind gültig:

Sparkasse Baden: AT41 2020 5001 0018 1429
BIC: SPBDAT21

Raiffeisenbank Region Baden eGen: AT17 3204 5001 0002 4497
BIC: RLNWATWWBAD

Volksbank Wien-Baden AG: AT44 4300 0358 5957 0002
BIC: VBOEATWW

Es ist auch möglich, dass ein Spender seinen Betrag (z.B. aus Datenschutzgründen) NICHT absetzten möchte – in diesem Fall geben Sie das Geburtsdatum nicht mit an.

Bei der Verwendung von Onlinebanking tragen Sie im Feld „Verwendungszweck“ einfach Ihre Daten wie folgt ein. z.B.

Aus der Erfahrung des vergangenen Jahres können wir noch einige Informationen bereitstellen:

z.B. speziell  bei Gemeinschaftskonten ist es am Einfachsten wenn man bei jeder einzelnen Spende im Feld „Verwendungszweck“ Vorname, Nachname und Geburtsdatum derjenigen Person erfasst, die die Spende absetzten möchte.

Damit wäre es auch möglich, dass einmal die eine und dann die andere Person je eine Spende absetzten können selbst wenn von einem gemeinsamen Konto überwiesen wird.

Bitte das Datumsformat eindeutig angeben. z.B.: 01.05.1965 oder 1.April 1956. Bei Verwendung der englischen Schreibweise 08/04/30 ist eine eindeutige Zuweisung meist sehr schwierig (Manchmal wird Tag, Monat und Jahreszahl vertauscht angegeben). Das System des Finanzamtest verlangt nach der üblichen Eingabe (TT.MM.JJJJ)

Manchmal ist es auch schwierig zu erkennen, welcher der Vorname und welcher der Nachname ist. In diesem Fall hat sich die Verwendung von Blockbuchstaben beim Nachnamen bewährt. Weiters können manchmal Namen mit Sonderzeichen (z.B. „ß“, Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich,…) vom System des Finanzamtes nicht richtig erkannt werden. In solchen Fällen geben Sie bitte den Namen so an wie er auf Ihrem Meldezettel (oder Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister) geschrieben wurde.

In einer so großen Gemeinde wie Baden sind Namensgleichheiten sehr häufig. Auch hier dient die Angabe des vollständigen Geburtsdatums bei jeder einzelnen Spende erneut der korrekten Zuordnung.

Jeder unserer Feuerwehrmitglieder versieht seinen Dienst freiwillig und unentgeltlich, und leider ist dies sehr zeitaufwendig, deshalb würden Sie uns damit sehr helfen, damit wir Ihre Spenden schnell und korrekt zuordnen können.

Laut ersten Rückmeldungen scheinen Spenden an die Feuerwehr in einem eigenen Punkt bei den Sonderausgaben in der Liste auf „Freiwillige Feuerwehren(§ 4a Abs. 6 EStG 1988) und Landesfeuerwehrverbände (§ 4a Abs. 6 EStG 1988)“.

 

Sollten alle Daten korrekt angegeben worden sein und es trotz unserer Bemühungen zu Fehlern bei der Übermittlung kommen, bitten wir Sie uns gegebenenfalls Ihre Daten (Bitte dann auch mit dem genauen Datum, wann die Spende durchgeführt wurde) an die Adresse: Spenden@ff-baden-weikersdorf.at zu übermitteln. Wir können notfalls dann alle Erlagscheine des Zeitraumes nochmals manuell überprüfen. Da dies extrem Arbeitsaufwändig ist, bitten wir um Verständnis.

mit vielem Dank für Ihre Unterstützung
OV Clemens Breininger
Leiter des Verwaltungsdienstes