Waldbrandverordnung in Kraft

Auf Grund der Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden hat die BH Baden die Waldbrandverordnung 2023 per 28.3. erlassen. Somit ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen aber auch Glasflaschen und Glasscherben im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.